BESCHEINIGUNG
BESCHEINIGUNG der Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven vom 2. Oktober 1945 "Der jeweilige Inhaber der Dienststellung eines Gruppenleiters AR auf der Kriegsmarinewerft war auf Anordnung des Oberkommandos der Kriegsmarine zum NS.-Führungsbeamten bestimmt. Der Oberregierungsrat Dr. Quidde, der diese Dienststelle seit 1. Oktober 1941 bekleidet, hat jedoch trotz dieser Anordnung keinerlei Tätigkeit als NS-Führungsbeamter ausgeübt". Eigh. Unterschrift des Werftverwaltungsdirektor Theodor Brandl. 1/2 Seite Format A 5.