BESCHEINIGUNG

BESCHEINIGUNG der Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven vom 2. Oktober 1945 "Der jeweilige Inhaber der Dienststellung eines Gruppenleiters AR auf der Kriegsmarinewerft war auf Anordnung des Oberkommandos der Kriegsmarine zum NS.-Führungsbeamten bestimmt. Der Oberregierungsrat Dr. Quidde, der diese Dienststelle seit 1. Oktober 1941 bekleidet, hat jedoch trotz dieser Anordnung keinerlei Tätigkeit als NS-Führungsbeamter ausgeübt". Eigh. Unterschrift des Werftverwaltungsdirektor Theodor Brandl. 1/2 Seite Format A 5.
Art.Nr. 66198
II-
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BESCHEINIGUNG der Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven vom 2....
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